Infos für Kulturpartner*innen

Schüler*innen aller Jahrgänge für kulturelle Aktivitäten und kreatives Schaffen zu begeistern, sind Ziele von SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen. Kunst und Kultur wird fest im schulischen Alltag von Kindern und Jugendlichen verankert und kulturelle Teilhabe aktiv gefördert. Das Konzept SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen nutzt Kultur als Medium und „Motor” für einen ganzheitlichen Schulentwicklungsprozess. Dabei geht es darum, dass Kultur in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt und zudem lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag ist. Für dieses Vorhaben brauchen Schulen aus unserer Perspektive eine Anregung von Außen: Kulturelle Expertise aus Ihren außerschulischen Institutionen. Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstlerinnen und Künstler mit pädagogischer Erfahrung.

Die Herausforderung besteht darin, verlässliche Strukturen und förderliche Bedingungen zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu schaffen, damit sich ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungsangebot entfalten kann, das langfristig zur Verbesserung der Schulqualität beiträgt und genauso die Kultureinrichtung bereichert. Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn es von der gesamten Schulgemeinschaft und den außerschulischen kulturellen Partner*innen mitgetragen wird.

Die Entwicklung lokaler Kooperationen zwischen Schule und Kulturschaffenden soll gezielt gestärkt werden. Die Umsetzung des Entwicklungsvorhabens gestalten Sie als Kulturpartner*innen in Zusammenarbeit mit der Kooperationsschule individuell.

Während der dreijährigen Förderung konzentrieren Sie sich als Kooperationspartner*innen auf die individuelle Gestaltung des kulturellen Schulentwicklungsprozesses. Kulturpartner*innen können sich beliebig häufig bewerben. Schulen können an zwei dreijährigen Laufzeiten teilnehmen.

In der einjährigen Förderung können sich Kooperationen unabhängig von einer vorherigen Teilnahme an SCHULE:KULTUR! jedes Jahr neu bewerben. Dadurch haben Sie die Gelegenheit, individuelle Schulentwicklungskonzepte und Projektideen auf den Weg zu bringen oder weiter zu gestalten. Als Schwerpunkt wählen Sie eine der angebotenen Fördersäulen: »Ländliche Räume«, »Ganztag«, »Bildungsnetzwerke vor Ort« oder »Partizipation«. Pro einjähriger Laufzeit werden bis zu 20 Kooperationen gefördert. 

In beiden Förderungen…

  • bauen Sie als Partner*innen einer Schule Ihr lokales Netzwerk weiter aus,
  • verstetigen bereits bestehende Partnerschaften oder knüpfen langfristige, verlässliche Kontakte,
  • erhalten anregende Einblicke in die schulische Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und
  • erweitern Ihre Vorhaben zur kulturellen Schulentwicklung innerhalb der Qualifizierungen. (Auf Basis Ihrer Rückmeldungen in der Evaluation sind die Fortbildungen überwiegend zweitägig angelegt, um Ihnen mehr Zeit für die Zusammenarbeit und zum Netzwerken zu geben.)

 

 Fragen zur Kulturpartner*innenschaft beantwortet Ihnen gerne die Landeskoordinatorin Kultur. 

 

Landeskoordinatorin Kultur

Christin Schäfer

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ)
Leisewitzstraße 37B
30175 Hannover

 

Häufig gestellte Fragen von Kulturpartner*innen

  • Wie ist das Bewerbungsprocedere?

    Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg um die Teilnahme an der zweiten Staffel bis zum 15.01.2023 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
    Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

    Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

    Schrittweise Anleitung der Bewerbung

    1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
    1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
    2. Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
    3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
    4. Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
      Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
    5. Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2023 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,

    E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

  • Wer kann Kulturpartner*in werden?

    Kulturpartner*innen im Programm SCHULE:KULTUR! können Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung werden.
     
    Voraussetzung für die Teilnahme ist:
    • Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung / Qualifizierung (pädagogische Ausbildung und/ oder mehrjährige kulturpädagogische Praxis mit Kindern und Jugendlichen)
    • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit einer Schule
    • Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen für Kulturpartner*innen (Information für Kulturpartner*innen)

  • Wer kann Projektmittel beantragen?

    Nach der erfolgreichen Bewerbung von Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*in) und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung sowie eines Zuwendungsvertrages können die Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. Projektmittel beantragen.

    Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das nach erfolgreicher Bewerbung unter www.schuledurchkultur.info im internen Bereich bereitgestellt wird. 

  • Für welche Ausgaben können Projektmittel verwendet werden?

    Die Projektmittel sollen vorwiegend für Honorare verwendet werden. Auch für Verbrauchsmaterialien können die Projektmittel bis zu einer Maximalhöhe eingesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de).

  • Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?

    Die im Rahmen des Programms SCHULE:KULTUR! getätigten Ausgaben müssen durch einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis und einem Online-Sachbericht nachgewiesen werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner*innen bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de)

Dokumente zum Download

Flyer groß
253 Downloads
2.32 MB
Broschüre 10 Jahre Kreativpotentiale
226 Downloads
14.69 MB
Flyer von SCHULE:KULTUR!
772 Downloads
499.59 KB
Informations-Broschüre 2020
940 Downloads
1.58 MB
Magazin kultur bewusst
1946 Downloads
4.46 MB