Es entstehen keine Kosten für Teilnahme, Verpflegung und ggf. Übernachtung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Fahrtkosten zu verpflichtenden Veranstaltungen werden den Kulturpartner*innen erstattet. Die Erstattung erfolgt im Nachhinein. Dazu werden im Rahmen der Veranstaltungen Formulare zur Verfügung gestellt und Hinweise zum Ausfüllen und zu notwendigen Belegen gegeben.
Die teilnehmenden Schulen tragen die Fahrtkosten selbst.
Projekte im Ganztag werden grundsätzlich nicht bewertet. Die Leistungskontrolle und Bewertung im Fachunterricht ist der Lehrkraft vorbehalten. Kulturpartner*innen können Lehrkräften Empfehlungen geben. Die außerhalb des Fachunterrichtes erbrachten Leistungen können in die Zeugnisbemerkungen einfließen.
Im Programm SCHULE:KULTUR! sind, je nach Fördermodell, unterschiedliche Termine für Fortbildungen und Veranstaltungen verpflichtend. Eine genaue Übersicht über die Fortbildungen mit den Pflichtterminen für die einjährige oder dreijährige Förderung können Sie sich hier herunterladen.
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) unterstützt Schulen bei der Suche nach qualifizierten Kulturpartner*innen. Das landesweite Netzwerk der LKJ umfasst alle Kultursparten und legt den Schwerpunkt auf die kulturpädagogische Qualifikation. Im Vorfeld der Bewerbung können Schulen Kontakt mit der LKJ aufnehmen, um sich über mögliche Kulturpartner*innen in ihrer Region zu informieren und potentielle Kooperationspartner kennenzulernen.
Musterverträge werden unter www.schuledurchkultur.info zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Bewerbung werden Zugänge zu dieser Internetseite verschickt.
Die Partner*innen aus der Kulturellen Bildung werden in die Schulgepflogenheiten eingewiesen und können im Projekt mit Zustimmung der Fachlehrkraft und der Schulleitung weitergehende Verantwortung übernehmen. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Aufgaben und Verantwortungsbereiche definiert. Eine Vorlage für einen solchen Vertrag können teilnehmende Kooperationen nach erfolgreicher Bewerbung bei SCHULE:KULTUR! erhalten.
Eine Übersicht über die Fortbildungen und Ihre Teilnahmeverpflichtungen können Sie hier herunterladen.
Es entstehen keine Kosten für Teilnahme, Verpflegung und ggf. Übernachtung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Fahrtkosten werden den zur Teilnahme verpflichteten Kulturpartner*innen im Nachhinein gegen entsprechende Belege erstattet.