Häufig gestellte Fragen zur Durchführung

  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! nicht abgerechnet werden?
    • Lohnkosten für Stammpersonal
    • Eintrittskarten für eigene Veranstaltungen (z.B.: Eine Schulklasse besucht ein Theaterstückt, das der Kooperations- und Kulturpartner „Theater Bühne Frei“ veranstaltet.)
    • Repräsentationskosten wie Blumen, Schokolade 
    • Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten und anderes (z.B. alkoholfreier Sekt, Pralinen)
    • Bewirtungskosten (z.B. bei Teambesprechungen, Ausstellungen, Aufführungen)
    • Pauschalen wie Bürokostenpauschale, Reisekostenpauschale etc.
  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! abgerechnet werden?
    • Honorare für freie Mitarbeiter*innen oder projektbezogene Mehrstunden für Personal (zusätzlichen Stunden gegen Nachweis) in Höhe von 35 € /Std. inkl. Vor- und Nachbereitung (zur Orientierung: ca. 75% der Gesamtausgaben)
    • Sachkostenpauschale von max. 9 % der Personalmittel
    • Materialkosten für den Zweck der Durchführung (zur Orientierung: ca. 25% der Gesamtausgaben) 
    • Künstlersozialkasse, Gema
    • Fahrt- und Transportkosten (25 cent/km oder begründet 38 cent/km bzw. Ticket ÖPNV 2. Klasse)
    • Extrakosten der Infrastruktur (z.B. Anmietung von Bühnentechnik) 
    • Übernachtung und Verpflegung (z.B. Catering für teilnehmende Schüler*innen, Teilnehmendenliste erforderlich)
    • Werbung, Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Material und Honorar) 
  • Dürfen Kulturpartner Zensuren geben?

    Projekte im Ganztag werden grundsätzlich nicht bewertet. Die Leistungskontrolle und Bewertung im Fachunterricht ist der Lehrkraft vorbehalten. Kulturpartner*innen können Lehrkräften Empfehlungen geben. Die außerhalb des Fachunterrichtes erbrachten Leistungen können in die Zeugnisbemerkungen einfließen.

  • Welche Termine sind einzuplanen?

    Im Programm SCHULE:KULTUR! sind, je nach Fördermodell, unterschiedliche Termine für Fortbildungen und Veranstaltungen verpflichtend. Eine genaue Übersicht über die Fortbildungen mit den Pflichtterminen für die einjährige oder dreijährige Förderung können Sie sich hier herunterladen. 

  • Wie finde ich Kulturpartner in meiner Region?

    Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) unterstützt Schulen bei der Suche nach qualifizierten Kulturpartner*innen. Das landesweite Netzwerk der LKJ umfasst alle Kultursparten und legt den Schwerpunkt auf die kulturpädagogische Qualifikation. Im Vorfeld der Bewerbung können Schulen Kontakt mit der LKJ aufnehmen, um sich über mögliche Kulturpartner*innen in ihrer Region zu informieren und potentielle Kooperationspartner kennenzulernen.

  • Wo finde ich Musterverträge, die zwischen Schule und Kulturpartner*innen geschlossen werden?

    Musterverträge werden unter www.schuledurchkultur.info zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Bewerbung werden Zugänge zu dieser Internetseite verschickt.

  • Bei wem liegt die Verantwortung (Aufsichtspflicht), wenn der Kulturpartner Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich betreut?

    Die Partner*innen aus der Kulturellen Bildung werden in die Schulgepflogenheiten eingewiesen und können im Projekt mit Zustimmung der Fachlehrkraft und der Schulleitung weitergehende Verantwortung übernehmen. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Aufgaben und Verantwortungsbereiche definiert. Eine Vorlage für einen solchen Vertrag können teilnehmende Kooperationen nach erfolgreicher Bewerbung bei SCHULE:KULTUR! erhalten.

  • Wer nimmt wie oft an Fortbildungen und prozessbegleitenden Veranstaltungen teil?

    Eine Übersicht über die Fortbildungen und Ihre Teilnahmeverpflichtungen können Sie hier herunterladen.

  • Wer bekommt die Fortbildungskosten erstattet?

    Es entstehen keine Kosten für Teilnahme, Verpflegung und ggf. Übernachtung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen.
    Die Fahrtkosten werden den zur Teilnahme verpflichteten Kulturpartner*innen im Nachhinein gegen entsprechende Belege erstattet.