Häufig gestellte Fragen

In diesem Bereich finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Programm SCHULE:KULTUR! Falls Sie Ihre Frage nicht finden, gibt es viele Informationen auch im gleichnamigen Menu.

Gerne können Sie sich auch direkt mit Ihren Fragen an den Landeskoordinator Schule, David Borges Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder die Landeskoordinatorin Kultur, Christin Schäfer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Häufig gestellte Fragen zur Durchführung

  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! nicht abgerechnet werden?
    • Lohnkosten für Stammpersonal
    • Eintrittskarten für eigene Veranstaltungen (z.B.: Eine Schulklasse besucht ein Theaterstückt, das der Kooperations- und Kulturpartner „Theater Bühne Frei“ veranstaltet.)
    • Repräsentationskosten wie Blumen, Schokolade 
    • Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten und anderes (z.B. alkoholfreier Sekt, Pralinen)
    • Bewirtungskosten (z.B. bei Teambesprechungen, Ausstellungen, Aufführungen)
    • Pauschalen wie Bürokostenpauschale, Reisekostenpauschale etc.
  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! abgerechnet werden?
    • Honorare für freie Mitarbeiter*innen oder projektbezogene Mehrstunden für Personal (zusätzlichen Stunden gegen Nachweis) in Höhe von 35 € /Std. inkl. Vor- und Nachbereitung (zur Orientierung: ca. 75% der Gesamtausgaben)
    • Sachkostenpauschale von max. 9 % der Personalmittel
    • Materialkosten für den Zweck der Durchführung (zur Orientierung: ca. 25% der Gesamtausgaben) 
    • Künstlersozialkasse, Gema
    • Fahrt- und Transportkosten (25 cent/km oder begründet 38 cent/km bzw. Ticket ÖPNV 2. Klasse)
    • Extrakosten der Infrastruktur (z.B. Anmietung von Bühnentechnik) 
    • Übernachtung und Verpflegung (z.B. Catering für teilnehmende Schüler*innen, Teilnehmendenliste erforderlich)
    • Werbung, Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Material und Honorar) 
  • Dürfen Kulturpartner Zensuren geben?

    Projekte im Ganztag werden grundsätzlich nicht bewertet. Die Leistungskontrolle und Bewertung im Fachunterricht ist der Lehrkraft vorbehalten. Kulturpartner*innen können Lehrkräften Empfehlungen geben. Die außerhalb des Fachunterrichtes erbrachten Leistungen können in die Zeugnisbemerkungen einfließen.

  • Welche Termine sind einzuplanen?

    Im Programm SCHULE:KULTUR! sind, je nach Fördermodell, unterschiedliche Termine für Fortbildungen und Veranstaltungen verpflichtend. Eine genaue Übersicht über die Fortbildungen mit den Pflichtterminen für die einjährige oder dreijährige Förderung können Sie sich hier herunterladen. 

  • Wie finde ich Kulturpartner in meiner Region?

    Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) unterstützt Schulen bei der Suche nach qualifizierten Kulturpartner*innen. Das landesweite Netzwerk der LKJ umfasst alle Kultursparten und legt den Schwerpunkt auf die kulturpädagogische Qualifikation. Im Vorfeld der Bewerbung können Schulen Kontakt mit der LKJ aufnehmen, um sich über mögliche Kulturpartner*innen in ihrer Region zu informieren und potentielle Kooperationspartner kennenzulernen.

  • Wo finde ich Musterverträge, die zwischen Schule und Kulturpartner*innen geschlossen werden?

    Musterverträge werden unter www.schuledurchkultur.info zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Bewerbung werden Zugänge zu dieser Internetseite verschickt.

  • Bei wem liegt die Verantwortung (Aufsichtspflicht), wenn der Kulturpartner Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich betreut?

    Die Partner*innen aus der Kulturellen Bildung werden in die Schulgepflogenheiten eingewiesen und können im Projekt mit Zustimmung der Fachlehrkraft und der Schulleitung weitergehende Verantwortung übernehmen. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Aufgaben und Verantwortungsbereiche definiert. Eine Vorlage für einen solchen Vertrag können teilnehmende Kooperationen nach erfolgreicher Bewerbung bei SCHULE:KULTUR! erhalten.

  • Wer nimmt wie oft an Fortbildungen und prozessbegleitenden Veranstaltungen teil?

    Eine Übersicht über die Fortbildungen und Ihre Teilnahmeverpflichtungen können Sie hier herunterladen.

  • Wer bekommt die Fortbildungskosten erstattet?

    Es entstehen keine Kosten für Teilnahme, Verpflegung und ggf. Übernachtung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen.
    Die Fahrtkosten werden den zur Teilnahme verpflichteten Kulturpartner*innen im Nachhinein gegen entsprechende Belege erstattet. 

Häufig gestellte Fragen zu SCHULE:KULTUR!

  • Wer initiiert SCHULE:KULTUR!?

    Das Programm SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen wurde innerhalb des Rahmenprogramms „Kreativpotentiale" der Stiftung Mercator in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur von 2014 - 2022 durchgeführt.

    Seit 2023 tragen die beiden Ministerien das Programm.

  • Wer ist beteiligt?

    Das Programm richtet sich vorrangig an Schulen ab dem Sekundarbereich I und kulturelle Partner*innen mit pädagogischer Qualifikation als Kooperationspartner*innen. Die Schulen werden durch den Landeskoordinator Schule, die Kulturpartner*innen durch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. begleitet (siehe Ansprechpartner*innen).

  • Wer sind meine Ansprechpartnerinnen und -partner?

    Landeskoordinatorin Kultur
    Christin Schäfer
    Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ)
    c.schaefer@lkjnds.de

    Landeskoordinator Schule
    David Borges
    borges@schuledurchkultur.de
     
    Koordinatorin Fortbildungen
    Jacqueline Streit
    Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel e. V.
    jacqueline.streit@bundesakademie.de

  • Worum geht’s?

    Die Programmschulen der dreijährigen Förderung erarbeiten oder erweitern gemeinsam mit Partner*innen der Kulturellen Bildung ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungsangebot. Dabei geht es darum, dass Kultur lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag ist, also auch in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt. Weder Themen noch Sparten sind vorgeschrieben, Schulen und Kulturpartner*innen sind Gestalter ihres individuellen Entwicklungsprozesses. In hierfür konkret entwickelten Qualifizierungen und auf kulturellen Praxis-Fachtagen werden die Partner*innen im Prozess unterstützt und Räume für Kommunikation und gemeinsame Entwicklung geschaffen.

    Innerhalb der einjährigen Förderung bekommen Kooperationen aus Schulen und Kulturpartner*innen die Möglichkeit, Pilot-Vorhaben zu realisieren, um eine langfristige Kooperation zu initiieren, erste Ideen für gemeinsame Schulentwicklung zu erproben oder ein bereits bestehendes Entwicklungskonzept zu erweitern.

  • Wie lange läuft das Programm?

    Die Dauer beträgt je nach Fördermodell ein oder drei Jahre. Die beiden Fördermodelle haben unterschiedliche Förderkriterien, die Sie hier nachlesen können.

  • Wie geht es nach dem Programm weiter?

    Durch die Verankerung von Kultur im Schulprofil der Schule (dreijährige Förderung) soll nachhaltiges kulturelles Lernen angestrebt werden – auch über die Förderlaufzeit hinaus. Die Kooperationen sollen in der Lage sein, gemeinsam Bestehendes weiterzuentwickeln, neue Projekte durchzuführen und weitere Partner*innen zu finden. Lehrkräfte sollen befähigt werden, ihre Unterrichte kulturell ästhetisch anzureichern. Zur Verstetigung begonnener Entwicklungsvorhaben kann eine weitere dreijährige Förderung und danach die einjährige Förderung genutzt werden.

    Nach einer Realisierung eines Pilot-Vorhabens (einjährige Förderung) kann die Idee der kulturellen Schulentwicklung in einer dreijährigen Förderung münden. Das Pilot-Vorhaben kann ebenfalls in weiteren einjährigen Förderungen weiterentwickelt werden. 

  • Welche Kultursparten werden gefördert?

    Das Programm SCHULE:KULTUR! möchte Schüler*innen für kulturelle Aktivitäten und kreatives Schaffen begeistern. Kunst und Kultur sollen fest im schulischen Alltag verankert und kulturelle Teilhabe aktiv gefördert werden. Da eine inhaltliche Ausrichtung der kulturellen Projekte nicht festgelegt ist, können sämtliche Kultursparten gefördert werden.

  • Wie können Projektmittel beantragt werden?

    Die Projektmittel können ausschließlich durch außerschulische Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen (LKJ) e.V. beantragt werden. Grundlage ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen Schule und außerschulischem*r Kulturpartner*in für das Projekt SCHULE:KULTUR!. Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das unter www.schuledurchkultur.info bereitgestellt wird. Es sollen außerdem zusätzliche Mittel eingeworben werden.

Häufig gestellte Fragen von Schulen

  • Welche Schulformen können sich bewerben?

    Vorwiegend können sich Schulen aus dem Sekundarbereich bewerben. Grundsätzlich werden aber alle Bewerbungen entgegengenommen. Für Grundschulen steht zurzeit das Projekt „Musikalische Grundschule“ als kulturelles Förderprogramm zur Verfügung.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg bis zum 15.01.2024 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
    Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

    Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

    Schrittweise Anleitung der Bewerbung

    1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
    1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
    2. Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
    3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
    4. Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
      Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
    5. Mit dem Speichern wird die Bewerbung bereits digital eingereicht. Um den Bewerbungsprozess abzuschließen erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2024 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,

    E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

  • Programmumsetzung

    Die Umsetzung des Programms gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit ihren außerschulischen Kulturpartnern individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte jeder beteiligten Schule. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen über drei Jahre zur Kulturkoordinator*in fortgebildet. ln diesen Grundlagen-Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Weiterhin werden in Wahlmodulen Prinzipien der kulturellen Bildung vertieft. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf praxisnahen Fachtagen bedarfsorientiert geschult. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Übernachtung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst.

  • Was muss in die Bewerbung?

    Die Inhalte der Bewerbung können mit Hilfe der unterschiedlichen Checklisten vorbereitet werden. 

  • Wozu erklärt sich die Schulleitung bereit?

    Informationen zur Erklärung der Schulleitung finden Sie hier.

     

Häufig gestellte Fragen von Kulturpartner*innen

  • Wie ist das Bewerbungsprocedere?

    Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg um die Teilnahme an der zweiten Staffel bis zum 15.01.2023 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
    Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

    Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

    Schrittweise Anleitung der Bewerbung

    1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
    1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
    2. Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
    3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
    4. Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
      Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
    5. Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2023 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,

    E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

  • Wer kann Kulturpartner*in werden?

    Kulturpartner*innen im Programm SCHULE:KULTUR! können Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung werden.
     
    Voraussetzung für die Teilnahme ist:
    • Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung / Qualifizierung (pädagogische Ausbildung und/ oder mehrjährige kulturpädagogische Praxis mit Kindern und Jugendlichen)
    • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit einer Schule
    • Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen für Kulturpartner*innen (Information für Kulturpartner*innen)

  • Wer kann Projektmittel beantragen?

    Nach der erfolgreichen Bewerbung von Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*in) und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung sowie eines Zuwendungsvertrages können die Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. Projektmittel beantragen.

    Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das nach erfolgreicher Bewerbung unter www.schuledurchkultur.info im internen Bereich bereitgestellt wird. 

  • Für welche Ausgaben können Projektmittel verwendet werden?

    Die Projektmittel sollen vorwiegend für Honorare verwendet werden. Auch für Verbrauchsmaterialien können die Projektmittel bis zu einer Maximalhöhe eingesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de).

  • Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?

    Die im Rahmen des Programms SCHULE:KULTUR! getätigten Ausgaben müssen durch einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis und einem Online-Sachbericht nachgewiesen werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner*innen bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de)