Häufig gestellte Fragen zu SCHULE:KULTUR!

  • Wer initiiert SCHULE:KULTUR!?

    Das Programm SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen wurde innerhalb des Rahmenprogramms „Kreativpotentiale" der Stiftung Mercator in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur von 2014 - 2022 durchgeführt.

    Seit 2023 tragen die beiden Ministerien das Programm.

  • Wer ist beteiligt?

    Das Programm richtet sich vorrangig an Schulen ab dem Sekundarbereich I und kulturelle Partner*innen mit pädagogischer Qualifikation als Kooperationspartner*innen. Die Schulen werden durch den Landeskoordinator Schule, die Kulturpartner*innen durch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. begleitet (siehe Ansprechpartner*innen).

  • Wer sind meine Ansprechpartnerinnen und -partner?

    Landeskoordinatorin Kultur
    Christin Schäfer
    Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ)
    c.schaefer@lkjnds.de

    Landeskoordinator Schule
    David Borges
    borges@schuledurchkultur.de
     
    Koordinatorin Fortbildungen
    Jacqueline Streit
    Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel e. V.
    jacqueline.streit@bundesakademie.de

  • Worum geht’s?

    Die Programmschulen der dreijährigen Förderung erarbeiten oder erweitern gemeinsam mit Partner*innen der Kulturellen Bildung ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungsangebot. Dabei geht es darum, dass Kultur lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag ist, also auch in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt. Weder Themen noch Sparten sind vorgeschrieben, Schulen und Kulturpartner*innen sind Gestalter ihres individuellen Entwicklungsprozesses. In hierfür konkret entwickelten Qualifizierungen und auf kulturellen Praxis-Fachtagen werden die Partner*innen im Prozess unterstützt und Räume für Kommunikation und gemeinsame Entwicklung geschaffen.

    Innerhalb der einjährigen Förderung bekommen Kooperationen aus Schulen und Kulturpartner*innen die Möglichkeit, Pilot-Vorhaben zu realisieren, um eine langfristige Kooperation zu initiieren, erste Ideen für gemeinsame Schulentwicklung zu erproben oder ein bereits bestehendes Entwicklungskonzept zu erweitern.

  • Wie lange läuft das Programm?

    Die Dauer beträgt je nach Fördermodell ein oder drei Jahre. Die beiden Fördermodelle haben unterschiedliche Förderkriterien, die Sie hier nachlesen können.

  • Wie geht es nach dem Programm weiter?

    Durch die Verankerung von Kultur im Schulprofil der Schule (dreijährige Förderung) soll nachhaltiges kulturelles Lernen angestrebt werden – auch über die Förderlaufzeit hinaus. Die Kooperationen sollen in der Lage sein, gemeinsam Bestehendes weiterzuentwickeln, neue Projekte durchzuführen und weitere Partner*innen zu finden. Lehrkräfte sollen befähigt werden, ihre Unterrichte kulturell ästhetisch anzureichern. Zur Verstetigung begonnener Entwicklungsvorhaben kann eine weitere dreijährige Förderung und danach die einjährige Förderung genutzt werden.

    Nach einer Realisierung eines Pilot-Vorhabens (einjährige Förderung) kann die Idee der kulturellen Schulentwicklung in einer dreijährigen Förderung münden. Das Pilot-Vorhaben kann ebenfalls in weiteren einjährigen Förderungen weiterentwickelt werden. 

  • Welche Kultursparten werden gefördert?

    Das Programm SCHULE:KULTUR! möchte Schüler*innen für kulturelle Aktivitäten und kreatives Schaffen begeistern. Kunst und Kultur sollen fest im schulischen Alltag verankert und kulturelle Teilhabe aktiv gefördert werden. Da eine inhaltliche Ausrichtung der kulturellen Projekte nicht festgelegt ist, können sämtliche Kultursparten gefördert werden.

  • Wie können Projektmittel beantragt werden?

    Die Projektmittel können ausschließlich durch außerschulische Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen (LKJ) e.V. beantragt werden. Grundlage ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen Schule und außerschulischem*r Kulturpartner*in für das Projekt SCHULE:KULTUR!. Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das unter www.schuledurchkultur.info bereitgestellt wird. Es sollen außerdem zusätzliche Mittel eingeworben werden.