Häufig gestellte Fragen von Kulturpartner*innen

  • Wie ist das Bewerbungsprocedere?

    Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg um die Teilnahme an der zweiten Staffel bis zum 15.01.2023 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
    Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

    Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

    Schrittweise Anleitung der Bewerbung

    1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
    1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
    2. Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
    3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
    4. Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
      Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
    5. Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2023 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,

    E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

  • Wer kann Kulturpartner*in werden?

    Kulturpartner*innen im Programm SCHULE:KULTUR! können Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung werden.
     
    Voraussetzung für die Teilnahme ist:
    • Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung / Qualifizierung (pädagogische Ausbildung und/ oder mehrjährige kulturpädagogische Praxis mit Kindern und Jugendlichen)
    • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit einer Schule
    • Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen für Kulturpartner*innen (Information für Kulturpartner*innen)

  • Wer kann Projektmittel beantragen?

    Nach der erfolgreichen Bewerbung von Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*in) und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung sowie eines Zuwendungsvertrages können die Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. Projektmittel beantragen.

    Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das nach erfolgreicher Bewerbung unter www.schuledurchkultur.info im internen Bereich bereitgestellt wird. 

  • Für welche Ausgaben können Projektmittel verwendet werden?

    Die Projektmittel sollen vorwiegend für Honorare verwendet werden. Auch für Verbrauchsmaterialien können die Projektmittel bis zu einer Maximalhöhe eingesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de).

  • Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?

    Die im Rahmen des Programms SCHULE:KULTUR! getätigten Ausgaben müssen durch einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis und einem Online-Sachbericht nachgewiesen werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner*innen bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de)