Häufig gestellte Fragen von Schulen

  • Welche Schulformen können sich bewerben?

    Vorwiegend können sich Schulen aus dem Sekundarbereich bewerben. Grundsätzlich werden aber alle Bewerbungen entgegengenommen. Für Grundschulen steht zurzeit das Projekt „Musikalische Grundschule“ als kulturelles Förderprogramm zur Verfügung.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg bis zum 15.01.2024 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
    Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

    Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

    Schrittweise Anleitung der Bewerbung

    1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
    1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
    2. Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
    3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
    4. Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
      Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
    5. Mit dem Speichern wird die Bewerbung bereits digital eingereicht. Um den Bewerbungsprozess abzuschließen erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2024 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,

    E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

  • Programmumsetzung

    Die Umsetzung des Programms gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit ihren außerschulischen Kulturpartnern individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte jeder beteiligten Schule. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen über drei Jahre zur Kulturkoordinator*in fortgebildet. ln diesen Grundlagen-Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Weiterhin werden in Wahlmodulen Prinzipien der kulturellen Bildung vertieft. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf praxisnahen Fachtagen bedarfsorientiert geschult. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Übernachtung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst.

  • Was muss in die Bewerbung?

    Die Inhalte der Bewerbung können mit Hilfe der unterschiedlichen Checklisten vorbereitet werden. 

  • Wozu erklärt sich die Schulleitung bereit?

    Informationen zur Erklärung der Schulleitung finden Sie hier.