Die Schule verpflichtet sich durch einen Beschluss des Schulvorstandes zur Teilnahme am Programm SCHULE:KULTUR!. Sie plant die schuleigene Akzentsetzung im Rahmen des Projekts, setzt sie mit Unterstützung der Kulturkoordination in der Projektlaufzeit um und sorgt für Nachhaltigkeit.
Die Schulleitung (Schulleiterin oder Schulleiter)
- unterstützt aktiv (z. B. durch günstige Rahmenbedingungen, Freistellung von Lehkräften o.ä.) die Arbeit der Kulturkoordination sowie des gesamten Kollegiums bei der Planung und Umsetzung von SCHULE:KULTUR!DREI,
- fördert die Zusammenarbeit mit dem Kulturpartner (z. B. indem der Kulturpartner in den kulturellen Schulentwicklungsprozess eingebunden wird).
- nimmt verbindlich an den beiden zweitägigen prozessbegleitenden Schulleitungsveranstaltungen sowie an den Rahmenveranstaltungen teil,
- sorgt während der Projektlaufzeit und in den Folgejahren für die Nachhaltigkeit des kulturellen Schulentwicklungsprozesses und den Kontakt zu den anderen Projektschulen.
SCHULE:KULTUR! bietet der Schulleitung
- Austausch mit Schulleitungen und Kulturpartnern aus dem Netzwerk der Programmschulen.
- Grundlagen und Wissen über Chancen der kulturellen Schulentwicklung.
- Kenntnisse über entscheidende Faktoren für erfolgreiche Veränderungsprozesse im System Schule
- Wege und Möglichkeiten der Initiierung von Entwicklung
- Zeit zur gemeinsamen Arbeit an Visionen, Zielen und Maßnahmen
- Unterstützung durch Regional- und Landeskoordination
- Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung interner Evaluation
- erfolgreiche Beispiele aus Programmschulen