Unsere Fortbildungen

In unterschiedlichen Formaten möchten wir Sie auf dem Weg der kulturellen Schulentwicklung begleiten. Dabei ist uns wichtig, dass Sie als Kooperationen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen Spielräume behalten, in denen Sie Ihre individuellen Planungen weiterdenken können und gleichzeitig die Anregungen durch die Expertise erfahrener Kooperationen und externer Referent*innen der Kulturellen Bildung Ihren Horizont erweitern und einen Blick über den Tellerrand ermöglichen.

 

Schulleitungsfortbildungen

Um Sie als Schulleiter*innen möglichst optimal auf Ihren jeweiligen schulinternen Entwicklungsprozess vorzubereiten, haben wir für Sie zwei zweitägige Schulleiter*innen-Fortbildungen entwickelt. Beide Veranstaltungen richten sich vorrangig an die neuen Schulleiter*innen im Programm, sie sind aber auch geöffnet für Schulleiter_innen aus der ersten Staffel, die durch einen Personalwechsel neu im Programm sind oder sich mit den neuen Schulleiter*innen vernetzen wollen.

Sie werden in das Programm SCHULE:KULTUR! eingeführt und Ihnen werden die Potenziale von kultureller Schulentwicklung vermittelt. Durch die anschaulichen Berichte erfahrener Schulleiter*innen werden Ihnen praxisnahe Einblicke in Schulen mit kulturellem Schwerpunkt gewährt. Zudem werden Ihnen Gelingensbedingungen für erfolgreich gestaltete Veränderungsprozesse beleuchtet und Ihre als Schulleiter*in tragende Rolle bei diesem Prozess dargestellt.

Innerhalb der Fortbildungen werden Sie immer wieder gemeinsam mit Ihren beiden Kulturkoordinator*innen konkret an Ihren Vorhaben arbeiten. Wir laden Kulturkoordinator*innen aus vorangegangenen Programmlaufzeiten ein, die Ihnen weitere anregende Beispiele von kulturellen Schulentwicklungsprozessen aus ihrer eigenen Praxis vorstellen. Außerdem werden wir Sie mit konkreten Arbeitshilfen vertraut machen, die Sie beim eigenständigen Erarbeiten von Visionen, Zielen und Maßnahmen unterstützen sollen, um Ihre Vision von kultureller Schulentwicklung nachhaltig im Schulprogramm verankern zu können.

 

Grundlagenmodule für Kulturpartner*innen und Kulturkoordinator*innen 

Um Sie als Kulturkoordinator*innen und als Kulturpartner*innen in Ihrem Kooperationsprozess zu unterstützen und Sie bestmöglich auf den beginnenden kulturellen Schulentwicklungsprozess vorzubereiten, haben wir für Sie zwei zweitägige Grundlagenmodule entwickelt. Beide Veranstaltungen richten sich vorrangig an die neuen Kooperationen im Programm, sie sind aber auch geöffnet für Kulturkoordinator*innen und Kulturpartner*innen, die durch einen Personalwechsel neu im Programm sind oder sich mit den neuen Kooperationen vernetzen wollen.

Wir laden Sie dazu ein, sich mit Gelingensbedingungen Ihrer Zusammenarbeit zu beschäftigen. Die Systeme Schule und Kultureinrichtungen werden gegenübergestellt, um Zielsetzungen, Haltungen und Arbeitsweisen zu beleuchten und zu diskutieren. Auch hier werden Kulturkoordinator*innen und Kulturpartner*innen aus vorangegangenen Laufzeiten ihre gesammelten Programmerfahrungen mit Ihnen teilen und Sie können von den Vorerfahrungen Ihrer Kolleg*innen profitieren. Sie werden in die verschiedenen Phasen von Projekten Kultureller Bildung eingeführt und erhalten Anregungen in Form von didaktischen und methodischen Beispielen, um Ihre eigenen methodische Zugänge für Ihre Vorhaben entwickeln zu können.

 

Themenmodule

Innerhalb unserer zweitägigen Themenmodule ermöglichen wir Ihnen eine spezialisierte Weiterbildung in einem ausgewählten Bereich, in welchem Kulturelle Bildung innerhalb Ihrer Kooperation Wirksamkeit entfalten soll. Ausgehend von aktuellen gesellschaftlichen sowie bildungs- und kulturpolitischen Themen werden momentan die Fördersäulen »Kulturelle Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)«, »Partizipation«, »Selbstgesteuertes Lernen« und »Vielfalt erleben« angeboten. Die Themenmodule richten sich vorwiegend an Kulturkoordinator*innen und Kulturpartner*innen aus dem Programm SCHULE:KULTUR!, sind aber niedersachsenweit offen für alle Interessierten.

Die Themenmodule können innerhalb der einjährigen Förderung neben der inhaltlichen Weiterbildung für die Weiterentwicklung der Vorhaben innerhalb der Kooperation genutzt werden. 

 

Reflexionsmodul

Am Ende der dreijährigen Förderung möchten wir Sie anregen, Ihre Arbeit und Wirksamkeit des gemeinsamen Vorhabens zu reflektiere. Zu welchen strukturellen Veränderungen hat SCHULE:KULTUR! bei Ihnen als teilnehmende Institutionen geführt? War es Ihnen möglich die angestrebten kulturellen Schulentwicklungsprozesse zu initiieren?

Zeitgleich möchten wir mit Ihnen einen Ausblick wagen und Ihre individuelle Weiterarbeit vorbereiten, denn für die Meisten geht der kulturelle Schulentwicklungsprozess und die Zusammenarbeit mit Schul-/Kulturpartner*innen nach der Programmteilnahme weiter, ob im Rahmen von SCHULE:KULTUR! oder individuell gestaltet.

 

Fachtage kulturelle Praxis

Die Fachtage sind praktische Workshopformate für das gesamte Kollegium und interessierte Kulturpartner*innen. Sie richten sich an alle SCHULE:KULTUR! Teilnehmende - an Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer sowie alle beteiligten Kulturpartner und sind niedersachsenweit für Interessierte geöffnet.

Der Schwerpunkt der Fachtage liegt immer auf dem eigenen (künstlerischen) Schaffen, im Unterschied zu Fortbildungen, bei denen es um die Vermittlung von Methoden oder »Unterrichtsrezepten« geht. Zahlreiche Workshops bieten den entsprechenden Rahmen und die Inspiration für künstlerisches Tun. Gleichzeitig wird Raum gegeben, um die erlebten ästhetischen Erfahrungen zu reflektieren und Überlegungen zur Anwendung im Unterricht anzustellen.

In ganztägigen Kursen werden Sie sich mit verschiedenen künstlerischen Prinzipien und Arbeitsweisen auseinandersetzen und fachbezogene Inhalte durch die »Brille der Kultur« betrachten. Abschließend ist durch Werkstatteinblicke die Möglichkeit gegeben, an den Arbeitsweisen und Ergebnissen anderer Workshops teilzuhaben.

 

Fachforum

Das Fachforum ist eine Tagung, die den Austausch im Netzwerk der kulturellen Schulentwicklung fördert. Wir bieten Ihnen einen bunten Strauß an Entwicklungsbeispielen und -Strategien, Mikrofortbildungen, Podiumsdiskussionen und natürlich viel Zeit für den Austausch und das Netzwerken mit anderen Kooperationen.

Förderung

Wir bieten Ihnen zur gemeinsamen Weiterentwicklung von Schule ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, das sich in fünf thematische Fördersäulen mit entweder ein- oder dreijähriger Laufzeit gliedert.

Die Grundidee und das Konzept des Programms werden in Zusammenarbeit mit den Fördergebern (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Niedersächsisches Kultusministerium) gemeinsam mit der „Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel“ (ba), dem „Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung“ (NLQ), den „Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung“ (RLSB) sowie der „Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V.“ (LKJ) kontinuierlich weiterentwickelt und koordiniert.

 

1. Einjährige Förderung von kooperativen Projekten der Kulturellen Bildung 

Ausgehend von aktuellen gesellschaftlichen sowie bildungs- und kulturpolitischen Themen werden die Fördersäulen »Kulturelle Bildung und BNE«, »Partizipation«, »Selbstgesteuertes Lernen« und »Vielfalt erleben« angeboten. 

 

In der Zusammenarbeit von Kulturpartner*innen und Schulen sollen qualitätsvolle Angebote der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, geschaffen werden. Gemeinsame Bildungskonzepte entstehen mit dem Ziel, Schüler*innen zu stärken und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und beim Kompetenzerwerb durch kreative und künstlerische Methoden nachhaltig zu unterstützen.

Für die Stärkung der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen Raum innerhalb einer zweitägigen Fortbildung, um gemeinsam die eigenen Ideen auszuschärfen und sie nachhaltig zu entwickeln. Diese Fortbildung wird von einer Lehrkraft gemeinsam mit einem*einer Kulturpartner*in besucht. 

Innerhalb des Förderzeitraums unterstützen wir Sie dabei, ein Pilotprojekt mit dem Ziel zu realisieren, es im Schulalltag fest zu verankern. Für die gemeinsamen Planungsprozesse und die Erprobung der Zusammenarbeit stellen wir Ihnen finanzielle Ressourcen bereit. 

Die betreuende Lehrkraft erhält für die Planung und Realisierung des gemeinsamen Vorhabens und die damit schulintern verbundenen Aufgaben eine Anrechnungsstunde vom Niedersächsischen Kultusministerium.

Lehrkräfte und Kulturpartner*innen können innerhalb des Förderzeitraums kostenlos an den „Fachtagen kulturelle Praxis“ und am jeweils nächsten Fachforum teilnehmen. 

  

2. Dreijährige Förderung zur kulturellen Schulentwicklung
in Kooperation mit außerschulischen Partner*innen der Kulturellen Bildung 

Innerhalb der dreijährigen Förderung ist es uns wichtig, Ihre individuellen Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln. Wir begleiten Sie hierzu in umfangreichen Fortbildungen und beratend durch die Regionalkoordination SCHULE:KULTUR!. Weiterhin erhalten Sie innerhalb unseres Netzwerkes durch die unterschiedlichen Zielsetzungen der verschiedenen Kooperationen wertvolle Anregungen zur eigenen Entwicklungsarbeit.

Die inhaltliche Umsetzung des Programms gestaltet jede Kooperation, d.h. jede Schule in Zusammenarbeit mit dem*der außerschulischen Kulturpartner*in individuell. Dabei begleiten wir Sie in der Findung erreichbarer Ziele und der Planung eines langfristigen Entwicklungsprozesses.

Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte (Kulturkoordination) an der Schule und einem*einer außerschulischen Kulturpartner*in. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen des Programms gemeinsam fortgebildet. In diesen Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf „Fachtagen kultureller Praxis“ bedarfsorientiert geschult, um Anregungen zur kulturellen Anreicherung des eigenen Fachunterrichtes für möglichst viele Fachbereiche zu geben. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen, inkl. Übernachtung und Verpflegung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst. Weiterhin werden innerhalb der Förderlaufzeit für die gemeinsamen Planungsprozesse und die Erprobung der Zusammenarbeit jährlich finanzielle Ressourcen bereitgestellt. 

 

Schulen, die bereits eine dreijährige Förderung erhalten haben, können sich noch ein weiteres Mal bewerben. Kulturpartner*innen können sich beliebig häufig bewerben und erhalten dadurch die Chance, ein Netzwerk der Kooperation mit unterschiedlichen Schulen aufzubauen oder zu verstetigen.

Informationen zur Bewerbung

Das Programm SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen regt einen ganzheitlichen Schulentwicklungsprozess durch Kulturelle Bildung an. Ziel ist die langfristige und nachhaltige Zusammenarbeit von Schulen und Partnern aus der Kulturellen Bildung. 

Die aktuelle Förderphase ist im Februar 2023 gestartet.

vor. Frist für die nächste einjährige Förderung: 15.01.2024
vor. Frist für die nächste dreijährige Förderung: 15.01.2026

 

Zusammen entwickeln.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen Schule weiterentwickeln. In multiprofessionellen Teams arbeiten Schulleitungen, Lehrkräfte und Partner*innen aus der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*innen) gemeinsam daran, dass Kulturelle Bildung lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag wird. Kulturpartner*innen bekommen die Möglichkeit, Schule aktiv durch Arbeitsweisen und Perspektiven der Kulturellen Bildung mitzugestalten und zu erneuern. Wir unterstützen und begleiten Sie dabei, diesen Prozess und Ihre Zusammenarbeit zu gestalten und nachhaltig zu verankern. Dabei setzen Sie sich selbst realistische Ziele, um die Schulqualität durch Kulturelle Bildung zu verbessern. 

Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn es von der gesamten Schulgemeinschaft und außerschulischen Kulturpartner*innen mitgetragen wird. Sie können mit unserer Unterstützung verlässliche Strukturen und Gelingensbedingungen schaffen, um so die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung aller Schüler*innen zu begleiten und optimal zu fördern.

 

Zusammen gestalten. 

Uns ist wichtig, die Weiterentwicklung von Schule multiperspektivisch voranzutreiben. Wir sehen in der Kulturellen Bildung viel Potential zur Bereicherung des Schulalltags und zur Verbesserung der Unterrichtsqualität. Wir schätzen die besondere Herangehensweise von Künstler*innen und Kulturtätigen. Zu diesen außerschulischen Akteur*innen gehören neben Künstler*innen insbesondere das in der Vermittlung tätige Personal in Kultureinrichtungen und -vereinen. Auch diese Kultureinrichtungen können sich in der Zusammenarbeit mit Schulen beispielsweise durch passgenauere Vermittlungsangebote oder künstlerische Anregungen durch Schüler*innen weiterentwickeln. 

Wir möchten die Kooperation von Lehrkräften und Kulturpartner*innen durch das Programm SCHULE:KULTUR! stärken. Gemeinsam schaffen Sie hierdurch neue Perspektiven auf Unterricht und Schule und erweitern Lernräume von Schüler*innen auf spannende außerschulische Orte. 

Partner*innen aus Schule und Kultur wachsen miteinander und lernen voneinander!

Die Entwicklung lokaler Kooperationen zwischen Schulen und Kulturpartner*innen wird im Programm gezielt gestärkt. Daher ist eine gemeinsame Bewerbung für uns selbstverständlich.

 

Zusammen lernen.

Auf den Fortbildungen, an denen Schul- und Kulturpartner*innen gemeinsam teilnehmen, können Sie sich als Team etablieren und Ihre langfristige Zusammenarbeit planen. Dabei werden Sie durch inhaltliche Impulse gestärkt, bilden in praktischen Formaten die gemeinsame Vision Ihrer Schule der Zukunft und bereiten mit Hilfe unserer Beratung Veränderungsprozesse für die Schule vor. Dabei verdeutlichen wir Ihnen die Vielzahl der Veränderungsmöglichkeiten anhand von Best-Practice-Beispielen aus dem Programm. Für die praktische Erprobung Ihrer Zusammenarbeit werden im Rahmen des Programms finanzielle Ressourcen bereitgestellt.

Praxisorientierte Fachtage bieten darüber hinaus Lehrkräften der gesamten Schule Anregungen für künstlerisch-kreative Haltungen und Unterrichtsmethoden.

Was ist die Kulturkoordination

Die Kulturkoordination besteht aus zwei Lehrkräften, die zu Multiplikatoren im Programm SCHULE:KULTUR! weitergebildet werden. Sie gestalten und begleiten den kulturellen Schulentwicklungsprozess an ihrer Schule in direkter Zusammenarbeit mit einem gewählten Kulturpartner. Unterschiedliche Wege einer solchen Entwicklung werden in den Grundlagenmodulen kennengelernt, um so gemeinsam mit der Schulleitung und dem Kulturpartner eigene Vorhaben entwickeln zu können.

Für die Tätigkeit und die damit schulintern verbundenen Aufgaben erhält jede Kulturkoordination vom Niedersächsischen Kultusministerium für die dreijährige Projektlaufzeit eine Anrechnungsstunde. Zudem wird erwartet, dass die beteiligten Schulen der Kulturkoordination eine zeitliche Entlastung im Umfang einer weiteren Lehrerwochenstunde über den genannten Zeitraum gewähren.

Die Kulturkoordination...

  • zeigt Bereitschaft, den Schulentwicklungsprozess ihrer Schule zu begleiten
  • ist offen für die Zusammenarbeit mit externen Partnern aus dem kulturellen Bereich
  • engagiert sich in der Öffentlichkeitsarbeit und der damit verbundenen Dokumentation der Projekterfahrungen und Ergebnisse
  • koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Kulturpartner und arbeitet partnerschaftlich mit ihm zusammen
  • dokumentiert die Erfahrungen und Ergebnisse innerhalb der Förderlaufzeit

SCHULE:KULTUR! bietet der Kulturkoordination

  • Austausch mit Lehrkräften und Kulturpartnern aus dem Netzwerk der Programmschulen.
  • Grundlagen der (kulturellen) Schulentwicklung und Arbeit mit dem Schulprogramm um
  • Visionen gemeinsam mit der Schulleitung zu entwickeln und langfristig zu verankern,
  • die Schule mit dem Kulturpartner und der Schulleitung in unterschiedlichen Bereichen qualitativ weiterzuentwickeln.
  • Einblicke in die Systeme und die Arbeitsweise der Kulturpartner.
  • Einblicke in die Methodik und Didaktik von projektorientiertem Arbeiten.
  • Erfahrung in der Arbeit mit Prinzipien Kultureller Bildung und Entwicklung gemeinsamer Umsetzungsideen.
  • Zeit für die gemeinsame Planung mit dem Kulturpartner zur
  • Entwicklung einer Arbeits- und Kommunikationsstruktur und
  • Entwicklung von Projekten, Lehrerfortbildungen o.ä.
  • Entwicklung einer nachhaltigen Struktur zur Verankerung Kultureller Bildung in der Schule
  • Grundlagen des Fundraising.
  • Einführung in das Selbstevaluationstool.
  • Begleitung durch die Regional- und Landeskoordination
  • Ermöglichung individueller Fortbildungen

Häufig gestellte Fragen zur Durchführung

  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! nicht abgerechnet werden?
    • Lohnkosten für Stammpersonal
    • Eintrittskarten für eigene Veranstaltungen (z.B.: Eine Schulklasse besucht ein Theaterstückt, das der Kooperations- und Kulturpartner „Theater Bühne Frei“ veranstaltet.)
    • Repräsentationskosten wie Blumen, Schokolade 
    • Genussmittel wie Alkohol, Zigaretten und anderes (z.B. alkoholfreier Sekt, Pralinen)
    • Bewirtungskosten (z.B. bei Teambesprechungen, Ausstellungen, Aufführungen)
    • Pauschalen wie Bürokostenpauschale, Reisekostenpauschale etc.
  • Welche Ausgaben können bei SCHULE:KULTUR! abgerechnet werden?
    • Honorare für freie Mitarbeiter*innen oder projektbezogene Mehrstunden für Personal (zusätzlichen Stunden gegen Nachweis) in Höhe von 35 € /Std. inkl. Vor- und Nachbereitung (zur Orientierung: ca. 75% der Gesamtausgaben)
    • Sachkostenpauschale von max. 9 % der Personalmittel
    • Materialkosten für den Zweck der Durchführung (zur Orientierung: ca. 25% der Gesamtausgaben) 
    • Künstlersozialkasse, Gema
    • Fahrt- und Transportkosten (25 cent/km oder begründet 38 cent/km bzw. Ticket ÖPNV 2. Klasse)
    • Extrakosten der Infrastruktur (z.B. Anmietung von Bühnentechnik) 
    • Übernachtung und Verpflegung (z.B. Catering für teilnehmende Schüler*innen, Teilnehmendenliste erforderlich)
    • Werbung, Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Material und Honorar) 
  • Dürfen Kulturpartner Zensuren geben?

    Projekte im Ganztag werden grundsätzlich nicht bewertet. Die Leistungskontrolle und Bewertung im Fachunterricht ist der Lehrkraft vorbehalten. Kulturpartner*innen können Lehrkräften Empfehlungen geben. Die außerhalb des Fachunterrichtes erbrachten Leistungen können in die Zeugnisbemerkungen einfließen.

  • Welche Termine sind einzuplanen?

    Im Programm SCHULE:KULTUR! sind, je nach Fördermodell, unterschiedliche Termine für Fortbildungen und Veranstaltungen verpflichtend. Eine genaue Übersicht über die Fortbildungen mit den Pflichtterminen für die einjährige oder dreijährige Förderung können Sie sich hier herunterladen. 

  • Wie finde ich Kulturpartner in meiner Region?

    Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) unterstützt Schulen bei der Suche nach qualifizierten Kulturpartner*innen. Das landesweite Netzwerk der LKJ umfasst alle Kultursparten und legt den Schwerpunkt auf die kulturpädagogische Qualifikation. Im Vorfeld der Bewerbung können Schulen Kontakt mit der LKJ aufnehmen, um sich über mögliche Kulturpartner*innen in ihrer Region zu informieren und potentielle Kooperationspartner kennenzulernen.

  • Wo finde ich Musterverträge, die zwischen Schule und Kulturpartner*innen geschlossen werden?

    Musterverträge werden unter www.schuledurchkultur.info zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Bewerbung werden Zugänge zu dieser Internetseite verschickt.

  • Bei wem liegt die Verantwortung (Aufsichtspflicht), wenn der Kulturpartner Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich betreut?

    Die Partner*innen aus der Kulturellen Bildung werden in die Schulgepflogenheiten eingewiesen und können im Projekt mit Zustimmung der Fachlehrkraft und der Schulleitung weitergehende Verantwortung übernehmen. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Aufgaben und Verantwortungsbereiche definiert. Eine Vorlage für einen solchen Vertrag können teilnehmende Kooperationen nach erfolgreicher Bewerbung bei SCHULE:KULTUR! erhalten.

  • Wer nimmt wie oft an Fortbildungen und prozessbegleitenden Veranstaltungen teil?

    Eine Übersicht über die Fortbildungen und Ihre Teilnahmeverpflichtungen können Sie hier herunterladen.

  • Wer bekommt die Fortbildungskosten erstattet?

    Es entstehen keine Kosten für Teilnahme, Verpflegung und ggf. Übernachtung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen.
    Die Fahrtkosten werden den zur Teilnahme verpflichteten Kulturpartner*innen im Nachhinein gegen entsprechende Belege erstattet. 

Häufig gestellte Fragen zu SCHULE:KULTUR!

  • Wer initiiert SCHULE:KULTUR!?

    Das Programm SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen wurde innerhalb des Rahmenprogramms „Kreativpotentiale" der Stiftung Mercator in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur von 2014 - 2022 durchgeführt.

    Seit 2023 tragen die beiden Ministerien das Programm.

  • Wer ist beteiligt?

    Das Programm richtet sich vorrangig an Schulen ab dem Sekundarbereich I und kulturelle Partner*innen mit pädagogischer Qualifikation als Kooperationspartner*innen. Die Schulen werden durch den Landeskoordinator Schule, die Kulturpartner*innen durch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. begleitet (siehe Ansprechpartner*innen).

  • Wer sind meine Ansprechpartnerinnen und -partner?

    Landeskoordinatorin Kultur
    Christin Schäfer
    Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ)
    c.schaefer@lkjnds.de

    Landeskoordinator Schule
    David Borges
    borges@schuledurchkultur.de
     
    Koordinatorin Fortbildungen
    Jacqueline Streit
    Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel e. V.
    jacqueline.streit@bundesakademie.de

  • Worum geht’s?

    Die Programmschulen der dreijährigen Förderung erarbeiten oder erweitern gemeinsam mit Partner*innen der Kulturellen Bildung ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungsangebot. Dabei geht es darum, dass Kultur lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag ist, also auch in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt. Weder Themen noch Sparten sind vorgeschrieben, Schulen und Kulturpartner*innen sind Gestalter ihres individuellen Entwicklungsprozesses. In hierfür konkret entwickelten Qualifizierungen und auf kulturellen Praxis-Fachtagen werden die Partner*innen im Prozess unterstützt und Räume für Kommunikation und gemeinsame Entwicklung geschaffen.

    Innerhalb der einjährigen Förderung bekommen Kooperationen aus Schulen und Kulturpartner*innen die Möglichkeit, Pilot-Vorhaben zu realisieren, um eine langfristige Kooperation zu initiieren, erste Ideen für gemeinsame Schulentwicklung zu erproben oder ein bereits bestehendes Entwicklungskonzept zu erweitern.

  • Wie lange läuft das Programm?

    Die Dauer beträgt je nach Fördermodell ein oder drei Jahre. Die beiden Fördermodelle haben unterschiedliche Förderkriterien, die Sie hier nachlesen können.

  • Wie geht es nach dem Programm weiter?

    Durch die Verankerung von Kultur im Schulprofil der Schule (dreijährige Förderung) soll nachhaltiges kulturelles Lernen angestrebt werden – auch über die Förderlaufzeit hinaus. Die Kooperationen sollen in der Lage sein, gemeinsam Bestehendes weiterzuentwickeln, neue Projekte durchzuführen und weitere Partner*innen zu finden. Lehrkräfte sollen befähigt werden, ihre Unterrichte kulturell ästhetisch anzureichern. Zur Verstetigung begonnener Entwicklungsvorhaben kann eine weitere dreijährige Förderung und danach die einjährige Förderung genutzt werden.

    Nach einer Realisierung eines Pilot-Vorhabens (einjährige Förderung) kann die Idee der kulturellen Schulentwicklung in einer dreijährigen Förderung münden. Das Pilot-Vorhaben kann ebenfalls in weiteren einjährigen Förderungen weiterentwickelt werden. 

  • Welche Kultursparten werden gefördert?

    Das Programm SCHULE:KULTUR! möchte Schüler*innen für kulturelle Aktivitäten und kreatives Schaffen begeistern. Kunst und Kultur sollen fest im schulischen Alltag verankert und kulturelle Teilhabe aktiv gefördert werden. Da eine inhaltliche Ausrichtung der kulturellen Projekte nicht festgelegt ist, können sämtliche Kultursparten gefördert werden.

  • Wie können Projektmittel beantragt werden?

    Die Projektmittel können ausschließlich durch außerschulische Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen (LKJ) e.V. beantragt werden. Grundlage ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen Schule und außerschulischem*r Kulturpartner*in für das Projekt SCHULE:KULTUR!. Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das unter www.schuledurchkultur.info bereitgestellt wird. Es sollen außerdem zusätzliche Mittel eingeworben werden.

Häufig gestellte Fragen von Schulen

  • Welche Schulformen können sich bewerben?

    Vorwiegend können sich Schulen aus dem Sekundarbereich bewerben. Grundsätzlich werden aber alle Bewerbungen entgegengenommen. Für Grundschulen steht zurzeit das Projekt „Musikalische Grundschule“ als kulturelles Förderprogramm zur Verfügung.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg bis zum 15.01.2024 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
    Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

    Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

    Schrittweise Anleitung der Bewerbung

    1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
    1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
    2. Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
    3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
    4. Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
      Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
    5. Mit dem Speichern wird die Bewerbung bereits digital eingereicht. Um den Bewerbungsprozess abzuschließen erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2024 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,

    E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

  • Programmumsetzung

    Die Umsetzung des Programms gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit ihren außerschulischen Kulturpartnern individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte jeder beteiligten Schule. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen über drei Jahre zur Kulturkoordinator*in fortgebildet. ln diesen Grundlagen-Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Weiterhin werden in Wahlmodulen Prinzipien der kulturellen Bildung vertieft. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf praxisnahen Fachtagen bedarfsorientiert geschult. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Übernachtung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst.

  • Was muss in die Bewerbung?

    Die Inhalte der Bewerbung können mit Hilfe der unterschiedlichen Checklisten vorbereitet werden. 

  • Wozu erklärt sich die Schulleitung bereit?

    Informationen zur Erklärung der Schulleitung finden Sie hier.

     

Häufig gestellte Fragen von Kulturpartner*innen

  • Wie ist das Bewerbungsprocedere?

    Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg um die Teilnahme an der zweiten Staffel bis zum 15.01.2023 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
    Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

    Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

    Schrittweise Anleitung der Bewerbung

    1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
    1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
    2. Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
    3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
    4. Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
      Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
    5. Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2023 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,

    E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.

  • Wer kann Kulturpartner*in werden?

    Kulturpartner*innen im Programm SCHULE:KULTUR! können Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung werden.
     
    Voraussetzung für die Teilnahme ist:
    • Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung / Qualifizierung (pädagogische Ausbildung und/ oder mehrjährige kulturpädagogische Praxis mit Kindern und Jugendlichen)
    • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit einer Schule
    • Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen für Kulturpartner*innen (Information für Kulturpartner*innen)

  • Wer kann Projektmittel beantragen?

    Nach der erfolgreichen Bewerbung von Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*in) und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung sowie eines Zuwendungsvertrages können die Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. Projektmittel beantragen.

    Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das nach erfolgreicher Bewerbung unter www.schuledurchkultur.info im internen Bereich bereitgestellt wird. 

  • Für welche Ausgaben können Projektmittel verwendet werden?

    Die Projektmittel sollen vorwiegend für Honorare verwendet werden. Auch für Verbrauchsmaterialien können die Projektmittel bis zu einer Maximalhöhe eingesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de).

  • Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?

    Die im Rahmen des Programms SCHULE:KULTUR! getätigten Ausgaben müssen durch einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis und einem Online-Sachbericht nachgewiesen werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner*innen bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de)